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Das Gesetz zur Verschiebung des Zensus 2021 tritt in Kraft
Der Zensus 2021 wird aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben. Der neue Stichtag ist der 15. Mai 2022. Das Gesetz zur Verschiebung des Zensus ist am 10. Dezember 2020 in Kraft getreten.
- Pressemitteilung des Bundesamtes vom 10. Dezember 2020 Weiterleitung zum Internetangebot www.zensus2022.de
Verschiebung des Zensus 2021 um ein Jahr beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 2. September 2020 einen Gesetzentwurf zur Verschiebung des Zensus-Stichtages um ein Jahr auf den 15. Mai 2022 beschlossen. Hintergrund dessen sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie der vergangenen Monate. Derzeit werden umfassende Maßnahmen zur Kontaktminimierung und entsprechende Hygienekonzepte erarbeitet, um die Abläufe der Datenlieferungen und -erhebungen an die aktuelle Situation anzupassen.
- Pressemitteilung des Bundesamtes vom 2. September 2020 Weiterleitung zum Internetangebot www.zensus2022.de
Medieninformationen (Pressemitteilungen)
Es liegen keine aktuellen Medieninformationen zum Zensus 2022 vor.
- Zum Terminkalender Hier erfahren Sie, wann neue Informationen zum Zensus 2022 veröffentlicht werden.