Zensus im Überblick
Im Jahr 2022 fand in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wurde ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Mit dem Zensus 2022 nahm Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfindet.
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Auswirkungen, wurde der geplante Zensusstichtag um ein Jahr auf den 15. Mai 2022 verschoben.
Das Besondere an den Zensusergebnissen ist, dass sie flächendeckend sehr kleinräumige Auswertungen ermöglichen. Damit liefern sie u. a. Bund und Ländern, Kreisen und Kommunen aussagekräftige Planungsdaten. Die Ergebnisse werden allen Interessenten in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Forschung oder auch Privatpersonen zur Verfügung stehen.
Wie funktioniert der Zensus?
Wie schon beim Zensus 2011 wurde auch der Zensus 2022 registergestützt durchgeführt. Das heißt, dass auch diesmal ein Verfahren zum Einsatz kam, welches auf bereits vorhandene Daten zurückgriff. Insbesondere wurden die Meldedaten aus den Registern der öffentlichen Verwaltung genutzt. Eine reine Auszählung der Melderegister zur Einwohnerzahlermittlung ist allerdings nicht ausreichend, da nicht alle Angaben aus den Melderegistern präzise und aktuell sind.
Für die Pflege der Melderegister sind die Gemeinden auf zeitnahe Meldungen der Bürger angewiesen. Da diese Informationen nicht immer pünktlich oder überhaupt erfolgen, sind manche Personen nicht an ihrem Wohnort gemeldet, andere stehen im Register, sind aber umgezogen oder bereits verstorben.
Aus diesem Grund sah der Zensus 2022 eine Reihe von ergänzenden Maßnahmen vor, mit denen das Ergebnis der Melderegisterauszählung statistisch korrigiert wurde. Dabei handelt es sich um eine Bereinigung der Registerdaten durch eine Mehrfachfallprüfung und verschiedenen, sogenannten primärstatistischen Korrekturen der Registerdaten.
Aufbereitung der Melderegisterdaten
Um die amtliche Einwohnerzahl zu ermitteln, wurden als Grundlage bereits vorhandene Daten aus den Melderegistern genutzt. Zum geplanten Zensusstichtag übermittelten alle Gemeinden die benötigten Melderegisterdaten an die amtliche Statistik. Drei Monate später erfolgte dann eine weitere Übermittlung der Registerdaten um sicherzustellen, dass alle Einwohner berücksichtigt wurden, die sich beispielsweise erst kurz nach dem Stichtag in der Gemeinde angemeldet haben.
Nach der unter strengen Datenschutzvorgaben durchgeführten Zusammenführung der Melderegisterlieferungen aus allen Gemeinden wurde in diesem Datenbestand eine sogenannte Mehrfachfallprüfung durchgeführt. Damit wurde sichergestellt, dass jede Person nur ein einziges Mal mit einer alleinigen Wohnung oder einer Hauptwohnung im bundesweiten Personenbestand existiert.
Eine weitere statistische Korrektur der Melderegister erfolgte durch die direkte Befragung eines Teils der Bevölkerung. Zu diesen sogenannten primärstatistischen Erhebungen gehören die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis sowie die Vollerhebung an Anschriften mit Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Bei diesen Erhebungen wurde die Situation vor Ort festgestellt und anschließend nach der Datenaufbereitung mit den Daten der Melderegister verglichen. Dabei wurden Über- und Untererfassungen der Register identifiziert, also Personen die an Anschriften gemeldet sind, aber nicht dort wohnen sowie Personen, die an Anschriften wohnen ohne dort gemeldet zu sein. Im Ergebnis wude aus diesen Informationen die amtliche Einwohnerzahl festgestellt.
Nach Abschluss der Erhebungen und Aufbereitungen wurden den Gemeinden die festgestellten amtlichen Einwohnerzahlen und die Anzahl der festgestellten Abweichungen vom Melderegister mitgeteilt. Durch das sogenannte Rückspielverbot wurde sichergestellt, dass die Gemeinden keine Informationen zur Identifikation von Personen erhielten, die zu den Abweichungen im Melderegister beitrugen.
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
Im Rahmen der Haushaltebefragung wurde ein Teil der Bevölkerung befragt. Es wurde eine Stichprobe von Anschriften gezogen, an denen alle dort lebenden Personen ermittelt und befragt wurden. Das Ergebnis dieser Stichprobe wurde dann auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnet. Die Auswahl der Anschriften erfolgte auf der Grundlage eines komplexen mathematischen Zufallsverfahrens. Es wurden alle zum Stichtag an einer Stichprobenanschrift lebenden Personen ermittelt und befragt.
Die Erhebung wurde von Erhebungsstellen in den Landkreisen und Kreisfreien Städten durchgeführt.
Erhebung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften
In Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften war, aufgrund einer relativ hohen Fluktuation oder unzureichendem Meldeverhalten, von überdurchschnittlich vielen veralteten und/oder unvollständigen Angaben in den Melderegistern auszugehen. Aus diesem Grund fand in diesen Einrichtungen eine Vollerhebung statt, bei der alle Bewohner ermittelt und befragt wurden. Auch hier wurden die Ergebnisse vor Ort nach Aufbereitung mit den Daten aus dem Melderegister verglichen.
Gebäude- und Wohnungszählung
Zum Stichtag wurden alle Gebäude mit Wohnraum vollständig und aktuell erfasst. Da in Deutschland keine flächendeckenden Register mit Bestandsdaten zu Gebäuden und Wohnungen existieren, muss beim registergestützten Zensus eine postalische Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) durchgeführt werden. Dies war die umfangreichste Erhebung beim Zensus 2022. In Sachsen wurden rund 900 000 Gebäudeeigentümer postalisch befragt. Unter anderem wurden Fragen zu Gebäudeart, Baujahr, Fläche der Wohnung, Anzahl der Räume, Ausstattung und Nutzungsart der Wohnung gestellt.
Eine Änderung gegenüber dem vergangenen Zensus im Jahr 2011 war die Fokussierung auf eine elektronische Auskunft über das Internet. Damit wurde eine Steigerung der Datenqualität sowie eine Beschleunigung der Folgeprozesse erreicht. Papierfragebogen wurden auf ein notwendiges Minimum reduziert.
Die Haushaltebefragung wurde 2022 in allen Gemeinden durchgeführt. Beim Zensus 2011 fand diese Erhebung nur in Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern statt. In kleineren Gemeinden gab es damals ein alternatives Bereinigungsverfahren. Durch die Ausweitung der Stichprobe wurde für den Zensus 2022 ein einheitliches methodisches Vorgehen zur Einwohnerzahlermittlung, unabhängig von der Gemeindegröße, gewährleistet.
Bei der Haushaltebefragung fielen, im Vergleich zum Zensus 2011, die Frage nach der Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft sowie die freiwillige Frage nach dem Glaubensbekenntnis weg. Informationen zur Religion wurden im Zensus 2022 ausschließlich aus den Melderegistern gewonnen.
Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung wurden gegenüber 2011 zusätzlich die Merkmale überwiegender Energieträger für die Heizung des Gebäudes, die Nettokaltmiete, Leerstandsdauer und Leerstandsgrund erfragt.
Gesetzliche Grundlagen für Sachsen
Sächsisches Zensusausführungsgesetz
Am 07.09.2021 ist das Sächsische Zensusausführungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt u.a. die Zuständigkeiten, die Einrichtung und die Aufgaben der örtlichen Erhebungsstellen zur Durchführung des Zensus 2022.
- Sächsisches Zensusausführungsgesetz Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de