Zensusstichtag
15. Mai 2022
Zensusstichtag
Beim Zensus werden alle Einwohnerinnen und Einwohner ermittelt, die zum Stichtag am 15. Mai 2022 in Deutschland leben. Hierfür übermitteln Städte und Gemeinden alle gemeldeten Personen aus den öffentlichen Registern zum geplanten Stichtag an die Statistischen Ämter der Länder. Da es vorkommt, dass sich Bürgerinnen und Bürger erst nach dem Zensus-Stichtag bei ihrer Gemeinde an- oder abmelden, jedoch statistisch am 15. Mai 2022 gezählt bzw. nicht berücksichtigt werden müssen, erfolgt 3 Monate später eine weitere Übermittlung der Daten. Die zu übermittelnden Angaben zur Gebäude- und Wohnungszählung bzw. der Haushaltebefragung beziehen sich ebenfalls auf den Zensusstichtag 15. Mai 2022.
Melderegisterdateneinzug zum Zensusstichtag
Die 6. Melderegisterdatenlieferung erfolgt gemäß § 5 Zensusgesetz 2022 zum Stichtag 15. Mai 2022 und dient der Aktualisierung des Steuerungsregisters.