Zensus 2011
Ziele und Durchführung
Die EU-Verordnung 763/2008 vom 9. Juli 2008 verpflichtete die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Daten anhand eines festgelegten Merkmalskataloges für die Volkszählung 2011 zu erheben. Deutschland beteiligte sich in Form eines registergestützten Zensus zum Stichtag 9. Mai 2011. Die letzten Volkszählungen fanden in der ehemaligen BRD im Jahr 1987 und in der ehemaligen DDR 1981 statt.
Ziel des Zensus 2011 war zum einen die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen. Zum anderen wurden im Rahmen der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis sowie der Gebäude- und Wohnungszählung entsprechend der EU-Vorgaben wichtige Strukturinformationen erhoben, welche einen Überblick ermöglichen, wie die Menschen zum Zensusstichtag in Deutschland leben, wohnen und arbeiten. Die Veröffentlichung der Ergebnisse zu Haushalten und Familien erfolgt nach Abschluss aller Verfahren zur Zusammenführung der Registerinformationen mit den Ergebnissen der primärstatistischen Erhebungen.
Für den bundesweiten Vergleich wurden Auswertungen der Bevölkerungsdaten nach demografischen und sozioökonomischen Grundmerkmalen sowie die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung für jede Gemeinde zum Gebietsstand 9. Mai 2011 in der Zensusdatenbank zur Verfügung gestellt.
Zensus Kompakt - Endgültige Ergebnisse des Zensus 2011
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