Eigentümerlisten und Bestandslisten
ab Juli 2021
Eigentümerlisten
Bei der Gebäude- und Wohnungszählung besteht eine Auskunftsplicht für alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwalterinnen und Verwalter. Verfügt die Verwaltung nicht über die nötigen Informationen zu den Gebäuden und Wohnungen um vollständig Auskunft geben zu können, ist sie verpflichtet, Namen und Anschriften aller Eigentümerinnen und Eigentümer zu benennen. Die Übermittlung der Angaben erfolgt elektronisch nach einer vorgegebenen Datensatzstruktur.
Bestandslisten
Der Gebäude- und Wohnungsbestand der Unternehmen der Wohnungswirtschaft unterliegt ständigen Veränderungen. Die Aktualisierungslieferung dient daher zur Bestandsregulierung und somit der Pflege der Berichtseinheiten.